Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 1/6 (Neuaufstellung)
Bereich Nürnberger Straße/Ruhalmstraße "Quartier 24", im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Anlass und Ziel der Planung
Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in seiner Sitzung am 27.05.2025 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) Nr. 1/6 (Neuaufstellung) Bereich Nürnberger Straße/Ruhalmstraße “Quartier 24” im Hauptort Forchheim beschlossen. Es ist beabsichtigt, das Plangebiet als Kerngebiet gem. § 7 Abs.1 und Abs. 2 Nrn. 1 - 4, 6 und 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu entwickeln. Das Bauleitplanverfahren wird gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Demnach gilt, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen werden kann und vorliegend auch abgesehen wird. § 4 c BauGB (Überwachung) ist gleichfalls nicht anzuwenden. Der diesbezüglich geltenden Hinweispflicht gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wurde hiermit nachgekommen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des BBP/GOP liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Forchheim, wird
im Norden durch das Grundstück mit der Flur - Nummer (Fl.-Nr. 3564, Ruhalmstraße),
im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 3481/4 und 3482/4 (private Gartengrundstücke mit Gehölzbestand), 591/302 (Nürnberger Straße, Kolpingstraße),
im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 3564 (Ruhalmstraße), 3483/5 (Garagenhof mit Zufahrt), 3483/6 - 3483/13 (Privatgrundstücke mit Wohngebäuden/Reihenhäusern und privaten Gartenflächen) sowie
im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 600/2 und 3488/11 (beide Nürnberger Straße) und 591/302 (Kolpingplatz)
begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF): Fl.-Nr. 591/92, 600/2 (TF), 3481/2, 3482/2, 3482/3, 3483, 3488/11 (TF), 3488/13, 3563, 3564 (TF), 3564/1, 3564/2.
Auslegungszeitraum
Der Planentwurf in der Fassung vom 11.11.2025 wurde vom Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Forchheim in der Sitzung am 11.11.2025 für die förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB bestimmt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planentwurf, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung (inkl. Anlage 1: Dokumentation artenschutzrechtlicher Bestandsbegehungen; Anlage 2: Änderung/Berichtigung FNP/LSP) jeweils in der Fassung vom 11.11.2025, einer schalltechnischen Untersuchung (Stand: 11.11.2025), einer Baugrunduntersuchung (Stand: 07.10.2024), einer Grundwasserbeprobung (Stand: 24.01.2025), einer Kampfmittelvorerkundung (Stand: 29.07.2024), einem Altlastengutachten (Stand: 25.11.2024) sowie einer Verkehrsuntersuchung (Stand: 26.03.2025) sind in der Zeit vom
24.11.2025 - 09.01.2025
auf der Internetseite der Stadt Forchheim unter folgendem Link online/digital einsehbar/ zugänglich: https://www.forchheim.de/bauen-mobilitaet/stadtentwicklung/aktuelle-planauslegungen
Weiterhin liegen die vorgenannten Planunterlagen auch bei der Stadt Forchheim (Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Erdgeschoss, im Foyer des Stadtbauamts, gläserne Tür, Eingang zum Stadtplanungsamt) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus, sind dort öffentlich zugänglich und können hier in Papierform eingesehen werden. Während der vorgenannten Auslegungsfrist können bei der Stadt Forchheim Anregungen/Hinweise zum BBP/GOP Nr. 1/6 (Neuaufstellung), Bereich Nürnberger Straße/Ruhalmstraße “Quartier 24” elektronisch an planung(at)forchheim.de, und bei Bedarf in Textform (Adresse siehe vorher) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formablatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren” entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Forchheim, den 11.11.2025
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister