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Kommunalwahlen

Außenansicht eines Fachwerkgebäudes mit Blumenschmuck und einer Marienfigur am Gebäudeeck.
Sattlertorstraße 5, Wahlamt
  • Pressemitteilung

Eintragung in die Unterstützungslisten

Das Wahlamt der Stadt Forchheim teilt mit, dass für Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Gemeinderats bzw. Stadtrats, der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters bzw der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats am 08. Marz 2026 Folgendes gilt: 

1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19. Januar 2026, 12 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:
 

Nr. des Eintragungsraums: 

1

Anschrift des Eintragungsraums:

Amt für Bürgerdienste,

öffentliche Sicherheit und Ordnung,

- →Einwohnermeldeamt –

Sattlertorstraße 5, 91301 Forchheim

Zum Einwohnermeldeamt ist ein barrierefreier Zugang mit Klingel von der St.-Martin-Straße möglich (Behinderteneingang gegenüber Nordportal der Martinskirche) - dies ist auch gleichzeitig der Zugang zum Eintragungsraum außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamts.

Eintragungszeiten:

Montag bis Mittwoch:

8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Donnerstag:

8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 17:30 Uhr

Freitag:

8 bis 12 Uhr

Zusätzlich:

Donnerstag 15.01.2026, 

8 bis 12:30 Uhr und 14 bis 20 Uhr

Samstag 17.01.2026

10 bis 13 Uhr

Barrierefrei Ja/Nein: 

Ja

 

3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde/im Markt/in der Stadt oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft eintragen.

4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde/beim Markt/bei der Stadt oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.