Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 7/3-3 (Änderung), Gebiet Forchheim-Burk, Bereich nördlich Bürgermeister-Reck-Straße, Kindertageseinrichtung „An der Schule“
Der Stadtrat hat am 21.07.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 7/3-3 für den oben genannten Bereich zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von circa 0,5 ha umfasst Teile des Flurstücks 359 und die Flst. Nr. 368/32, Gemarkung Burk.
Mit der Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 7/3-3 verfolgt die Stadt Forchheim insbesondere folgende städtebauliche Zielsetzungen:
- Bereitstellung von Flächen für den Gemeinbedarf für eine Kindertagesstätte, zur Deckung der Nachfrage an Betreuungsplätzen im Stadtteil Burk.
In der Sitzung des Stadtrates vom 21.07.2025 wurde zeitgleich der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans vorgestellt, gebilligt und der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(1) BauGB gefasst.
Der Entwurf der Bebauungs- und Grünordnungsplanes kann mit der Planzeichnung und Begründung in der Zeit vom
15.09.2025 bis 17.10.2025
online/digital eingesehen werden.
Als zusätzlicher Bürgerservice liegen die Flächennutzungsplanänderung während des vorgenannten Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung auch während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim (Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Erdgeschoss, im Foyer des Stadtbauamts) öffentlich aus. Über den Inhalt der Auslegung wird durch Frau Seubert (09191 714-329) fernmündlich Auskunft erteilt. Ergänzend besteht die Möglichkeit, nach vorher erfolgter telefonischer Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummer vor Ort persönlich Auskunft erteilt zu bekommen.
Jeder hat während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Gelegenheit Stellungnahmen abzugeben. Es können Anregungen schriftlich, vorzugsweise elektronisch an planung(at)forchheim.de, vorgebracht oder während der Dienststunden nach vorheriger Vereinbarung zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden.
Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Forchheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGV) i. v. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Forchheim, den 19.08.2025
STADT FORCHHEIM
gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister