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Bürgerversammlungen im Herbst

Sporthalle mit Bürgerinnen und Bürgern und dem Oberbürgermeister
Bürgerversammlung in Forchheim Foto: Stadt Forchheim
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Stadtteil Forchheim Nord und Innenstadt

Der Oberbürgermeister der Stadt Forchheim, Dr. Uwe Kirschstein, lädt alle Bürger*innen des gesamten Stadtgebietes herzlich zu zwei weiteren Bürgerversammlungen ein:

Bürgerversammlung Stadtteil Forchheim Nord
„Forchheim Nord – Wie entwickelt sich unser Stadtteil?
Dienstag, 21. Oktober 2025,
16:00 – 18:00 Uhr
im Schülerzentrum Adalbert-Stifter-Schule,
Bammersdorfer Str. 58,
91301 Forchheim

und

Bürgerversammlung Innenstadt
„Sachstand Rathaussanierung“
Freitag, 24. Oktober 2025,
16:00 – 18:00 Uhr
im Saal in der VR Bank Bamberg-Forchheim,
Hauptstr. 39 (Seiteneingang Apothekenstraße),
91301 Forchheim.

Die beiden Zusammenkünfte finden gemäß Art. 18 (Mitberatungsrecht) der Bayerischen Gemeindeordnung und der Satzung über die Abhaltung von Bürgerversammlungen der Stadt Forchheim vom 13.01.2025 statt.

Im Punkt eins der Tagesordnung begrüßt Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein seine Gäste und startet mit einem Impulsvortrag die Bürgerversammlung. Anschließend ist für alle die Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich über die gemeindlichen Angelegenheiten auszusprechen. In der Bürgerversammlung können - im Gegensatz zu den regelmäßigen Bürgersprechstunden des Oberbürgermeisters - nur gemeindliche Angelegenheiten erörtert werden.

Es wird darum gebeten, Vorschläge zur Behandlung in der Bürgerversammlung schriftlich, mindestens eine Woche vor der Versammlung, entweder per Post an die Stadt Forchheim, Stabsstelle Presse- und Informationsamt, St.-Martin-Str. 8, 91301 Forchheim oder per E-Mail über das Bürgerpostfach buergeranfrage(at)forchheim.de einzureichen.


Teilnahme- und Rederecht

Die Bürgerversammlung findet vor Ort statt und ist der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich, für die Teilnahme ist eine Anmeldung nicht notwendig.

Das Rede- und Mitberatungsrecht in der Bürgerversammlung kann nur persönlich ausgeübt werden. Anträge dürfen nur von in Präsenz teilnehmenden Bürger*innen der Stadt Forchheim gestellt werden, die das Recht haben, an den Kommunalwahlen teilzunehmen. Wer an Abstimmungen teilnehmen möchte, muss ebenfalls wahlberechtigte*r Bürger*in der Stadt Forchheim sein. Diese Berechtigung muss mit einem Ausweis nachgewiesen werden. Es gilt eine Ausweispflicht.

Die Bürgerversammlungssatzung – BverS der Großen Kreisstadt Forchheim kann auf der städtischen Website unter folgendem Link eingesehen werden: www.forchheim.de/buergerversammlungen