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Informationsstand betreiben (Sondernutzung)

Grundsätzlich ist die Benutzung der öffentlichen Straßen und ihrer Bestandteile im Rahmen ihrer Widmung für den Verkehr allen gestattet (Gemeingebrauch). Der Gemeingebrauch umfasst in erster Linie den Verkehr im engeren Sinne, d. h. im Sinne von Fortbewegung, Ortsveränderung, Transport. Bei bestimmten öffentlichen Straßen, vor allem Fußgängerzonen, tritt hierzu der sog. "kommunikative Gemeingebrauch" vor.

Jede über den Gemeingebrauch hinaus gehende Nutzung stellt eine Sondernutzung dar. Für Sondernutzungen, die geeignet sind, den Gemeingebrauch zu beeinträchtigen, ist eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die Genehmigung hierfür wird auf 3 aufeinander folgende Kalendertage beschränkt.

Kosten für Infostände bis ca. 9m²:

5 € bis 25 € pro Tag zuzügl. 15 € Bescheidgebühr

Hinweis:

Informationsstände, die der Wirtschaftswerbung dienen und Verkaufsstände, werden grundsätzlich nicht genehmigt.
Ausnahmefälle sind besondere Anlässe von ortsansässigen Unternehmen (z.B. Firmenjubiläum o.ä.) vorbehaltlich Einzelfallentscheidungen.