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Förmliche Auslegung - Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 9/11 (Neuaufstellung), Gebiet Forchheim-Buckenhofen, Bereich südlich an der Staustufe und nordwestlich vom Sportheim Buckenhofen „Feuerwehrstandort“

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 9/11 (Neuaufstellung), Gebiet Forchheim-Buckenhofen, Bereich südlich an der Staustufe und nordwestlich vom Sportheim Buckenhofen „Feuerwehrstandort“



Anlass und Ziel der Planung

Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Flächen für den Gemeinbedarf für einen neuen Feuerwehrstandort Buckenhofen und ein Museumsdepot. Die Neuaufstellung erfolgt im Regelverfahren nach § 2 BauGB. Die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich erfolgt im Parallelverfahren nach 8 Absatz 3 BauGB. Der Stadtrat hat am 18.05.2021 beschlossen, den Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 9/11, Gebiet Forchheim-Buckenhofen, Bereich südlich an der Staustufe und nordwestlich vom Sportheim Buckenhofen „Feuerwehrstandort“ für den oben genannten Bereich aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB wurde im amtlichen Mitteilungsblatt am 11.06.2021 öffentlich bekannt gemacht. Gemäß Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 07.02.2023 lag der Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes in der Zeit vom 22.03.2023 bis 28.04.2023 nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen wurden mit Schreiben vom 22.03.2023 hierüber benachrichtigt. Ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 28.04.2023 gegeben. 

In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 03.06.2025 wurde der Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes in der Fassung vom 03.06.2025 vorgestellt, gebilligt und der Beschluss zur förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3(2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB gefasst.


Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich wird von 2,3 ha auf 1,9 ha verkleinert. Aus dem Geltungsbereich entnommen werden die Flurstücke 557/9, 573/1, 557/2, 572/, 585/55 teilw., 559 teilw., und 422/3 teilw. Der neue Geltungsbereich umfasst die Flurstücke: 556, 553/4, 553/3, 553/2, 553/24, 369/4 teilw. Und 245/1 teilw. der Gemarkung Buckenhofen. 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: 

  • Umweltbericht zum Bebauungsplanentwurf Nr. 9/11, Gebiet Forchheim-Buckenhofen, Bereich südlich an der Staustufe und nordwestlich vom Sportheim Buckenhofen „Feuerwehrstandort“ vom 03.06.2025 unter Verweis auf die Abschichtungsregelung nach § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB zur Betrachtung der Schutzgüter: Arten- und Lebensräume, Boden und Fläche, Wasser und Starkregenereignisse, Klima und Luft, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter.
  • Die zu erwartenden Umweltauswirkungen durch den Verlust von Bodenfläche haben Auswirkungen auf den Lebensraum, den Wasserhaushalt und das Bodengefüge.
  • Der Neubau und die Rodung der Pappelreihe hat Auswirkungen auf das Landschaftsbild
  • Freizeit- und Erholungsflächen werden in geringem Umfang reduziert

Es liegen folgende, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen abgegebene Stellungnahmen mit umweltrelevanten/umweltbezogenen Informationen vor:

  • Landratsamt Forchheim, Umweltschutz vom 28.04.2023 zu den Schutzgütern Boden und Mensch/Lärm
  • Landratsamt Forchheim, Naturschutz vom 11.05.2023 zu den Schutzgütern Arten/Lebensräume
  • Bund Naturschutz vom 13.04.2023 zum Schutzgut Klima/Luft
  • Wasserwirtschaftsamt Kronach vom 04.04.2023 zum Schutzgut Wasser und Boden
  • Stadtwerke Forchheim vom 17.04.2023 zum Schutzgut Wasser
  • Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vom 18.04.2023 zum Schutzgut Wasser und Arten 


Auslegungszeitraum

Der Entwurf der Flächennutzungs- und Landschaftsplanänderung kann mit der Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen, Begründung und den Anlagen in der Zeit vom 23.06.2025 – 25.07.2025 auf dieser Seite online/digital eingesehen werden.

Als zusätzlicher Bürgerservice liegt der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 9/11 während des vorgenannten Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung auch während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim (Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Erdgeschoss, im Foyer des Stadtbauamts) öffentlich aus. Über den Inhalt der Auslegung wird durch Frau Seubert (09191 714-329) fernmündlich Auskunft erteilt. Ergänzend besteht die Möglichkeit, nach vorher erfolgter telefonischer Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummer vor Ort persönlich Auskunft erteilt zu bekommen. Jeder hat während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Gelegenheit Stellungnahmen abzugeben. Es können Anregungen schriftlich, vorzugsweise elektronisch an planung(at)forchheim.de , vorgebracht oder während der Dienststunden nach vorheriger Vereinbarung zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden. Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächenplannutzungsänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Forchheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- und Grünordnungsplans nicht von Bedeutung ist.

Hinweis zum Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGV) i. v. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.


Forchheim, den 04.06.2025
STADT FORCHHEIM

gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister