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Frühzeitige Beteiligung - Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 1/6 (Neuaufstellung), Bereich Nürnberger Straße / Ruhalmstraße "Quartier 24"

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB und frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 1/6 (Neuaufstellung), Bereich Nürnberger Straße/Ruhalmstraße „Quartier 24“


Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in seiner Sitzung am 27.05.2025 gemäß (gem.) § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) Nr. 1/6 (Neuaufstellung), Bereich Nürnberger Straße/Ruhalmstraße „Quartier 24“ im Hauptort Forchheim beschlossen.

Der Geltungsbereich des BBP/GOP liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Forchheim, wird

  • im Norden durch das Grundstück mit der Flur - Nummer (Fl.-Nr. 3564, Ruhalmstraße),
  • im Süden durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 3481/4 und 3482/4 (private Gartengrundstücke mit Gehölzbestand), 591/302 (Nürnberger Straße, Kolpingstraße),
  • im Westen durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 3564 (Ruhalmstraße), 3483/5 (Garagenhof mit Zufahrt), 3483/6 - 3483/13 (Privatgrundstücke mit Wohngebäuden/Reihenhäusern und privaten Gartenflächen) sowie
  • im Osten durch die Grundstücke mit den Fl.-Nr. 600/2 und 3488/11 (beide Nürnberger Straße) und 591/302 (Kolpingplatz)

begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke voll- oder teilflächig (TF): Fl.-Nr. 591/92, 600/2 (TF), 3481/2, 3482/2, 3482/3, 3483, 3488/11 (TF), 3488/13, 3563, 3564 (TF), 3564/1, 3564/2.

Es ist beabsichtigt, das Plangebiet als Kerngebiet gem. § 7 Abs.1 und Abs. 2 Nrn. 1 - 4, 6 und 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu entwickeln.

Das Bauleitplanverfahren wird gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Demnach gilt, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen werden kann und abgesehen wird.

§ 4 c BauGB (Überwachung) ist gleichfalls nicht anzuwenden. Von der Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-, Behörden- und Trägerbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichten zu können, macht die Stadt Forchheim keinen Gebrauch.

Der Planvorentwurf in der Fassung vom 06.05.2025 wurde vom Stadtrat der Stadt Forchheim in der Sitzung am 27.05.2025 für die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

Der Planvorentwurf, bestehend aus der Planurkunde, der Planbegründung (inkl. Anlage 1: Dokumentation artenschutzrechtlicher Bestandsbegehungen; Anlage 2: Änderung/Berichtigung FNP/LSP) und einer schalltechnischen Untersuchung jeweils in der Fassung vom 06.05.2025, Baugrunduntersuchungen (Stand: 07.10.2024), einer Grundwasserbeprobung (Stand: 24.01.2025), einer Kampfmittelvorerkundung (Stand: 29.07.2024), einem Altlastengutachten (Stand: 25.11.2024) sowie einer Verkehrsuntersuchung (Stand: 26.03.2025) ist in der Zeit vom 23.06.2025 bis einschließlich 25.07.2025 auf dieser Seite einsehbar/ zugänglich.

Weiterhin liegen die vorgenannten Planunterlagen auch bei der Stadt Forchheim (Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Erdgeschoss, im Foyer des Stadtbauamts, gläserne Tür, Eingang zum Stadtplanungsamt) zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich aus, sind dort öffentlich zugänglich und können hier in Papierform eingesehen werden. Während der vorgenannten Auslegungsfrist können bei der Stadt Forchheim Anregungen/Hinweise zum BBP/GOP Nr. 1/6 (Neuaufstellung), Bereich Nürnberger Straße/Ruhalmstraße „Quartier 24“ elektronisch an planung(at)forchheim.de, und bei Bedarf in Textform (Adresse siehe vorher) oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO (Datenschutz - Grundverordnung) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG (Bayerisches Datenschutzgesetz). Stellungnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ entnommen werden, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Forchheim, den 04.06.2025
STADT FORCHHEIM


gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister