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Gewerbezentralregister – Auskunft beantragen

Das Gewerbezentralregister (GZR) wird beim Bundesamt für Justiz geführt.

Im Gewerbezentralregister erfasst werden:

  • Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe, Gewerbeuntersagungen, Rücknahmen von Erlaubnissen, Konzessionen,
  • Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe,
  • Bußgeldentscheidungen zu Geldbuße im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Sie können eine Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister beantragen, wenn Sie im Zusammenhang mit der Betreibung eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit benötigen.
 

Welche Unterlagen und Informationen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Pass
  • Zur Vorlage bei einer Behörde: Genaue Anschrift und Verwendungszweck
     

Wie bekomme ich einen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?

Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei der Meldebehörde Ihrer gemeldeten Haupt- und auch der Nebenwohnung beantragen. Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und entsprechend der Beleg-Art entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.

Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, 53169 Bonn stellen.

Im Normalfall dauert es etwa zwei bis drei Wochen, bis der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt ist.
 

Persönliche Antragstellung

Der Gewerbezentralregisterauszug kann nur persönlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigen ist nicht möglich. Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, müssen Sie einen schriftlicher Antrag mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift und einer Kopie des Ausweis oder Passes stellen.
 

Online Antragstellung

Bürgerinnen und Bürger, die einen neuen elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion und ein entsprechendes Kartenlesegerät besitzen, können den Antrag auf Erteilung eines Gewerbezentralregisterauszuges ab sofort auch unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal stellen. Dieses ist über die Webseite des Bundesamtes für Justiz zu erreichen 

Ebenso kann der Antrag über das Bürgerserviceportal der Stadt Forchheim erfolgen. Sie werden dort auf die Webseite des Bundesamtes für Justiz weitergeleitet.

 

Gebühren:

Eine Auskunft aus dem GZR kostet 13 Euro.
Die Gebühr ist bei der den Antrag aufnehmenden Meldebehörde zu zahlen. Bei schriftlichem Antrag fügen Sie bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe von 13 Euro bei.

Bei der Online-Beantragung können Sie die Gebühr per Giropay oder mit Ihrer Kreditkarte begleichen.