Ärzte erhalten für dringende Krankenbesuche, wenn in zumutbarer Nähe keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht, eine Ausnahmegenehmigung zum Parken.
Ein Krankenbesuch ist dann dringend, wenn die ärztliche Hilfe unaufschiebbar ist. Die Genehmigung gilt im Einzelfall nur für die notwendige Dauer des Krankenbesuchs. Der Verkehr darf nicht mehr als unvermeidbar behindert werden.
Der Ausweis ist drei Jahre gültig.
Erforderliche Unterlagen:
Formloser Antrag auf Erteilung einer Sonderparkgenehmigung für Ärzte
Bestätigung des ärztlichen Kreisverbandes
Gebühren:
60 € pro Ausstellung
Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Ordnungsamtes.