Kinderreisepass beantragen
Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024
Wir bitten um Beachtung, dass Kinderreisepässe nur noch bis 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Bei Bedarf müssen ab 1. Januar 2024 auch für Kinder unter 12 Jahren Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden.
Kinder benötigen für Grenzübertritte grundsätzlich eigene Reisedokumente. Ein Kindereintrag im Reisepass der Eltern ist seit dem 26. Juni 2012 nicht mehr gültig! Es stehen - je nach Reiseziel - der Kinderreisepass, Reisepass und Personalausweis zur Verfügung. Die zur Beantragung benötigten Unterlagen sind für alle drei Varianten gleich.
Antragsteller sind immer beide Elternteile (gilt für alle Kinder, bei denen die elterliche Sorge beiden Elternteilen gemeinsam zusteht). Eine entsprechende Zustimmungserklärung muss von diesen unterschrieben und unter Vorlage des jeweiligen Personalausweises bzw. Reisepasses zur Antragstellung vorgelegt werden. Die Zustimmungserklärung befindet sich zum Ausdruck im Anhang oder ist direkt beim Einwohnermeldeamt erhältlich.
Bei Kindern, deren Eltern weder miteinander verheiratet noch geschieden sind und bei denen die elterliche Sorge nur einem Elternteil zusteht, ist (alternativ zur Zustimmungserklärung des anderen Elternteiles) eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Jugendamtes vorzulegen, dass keine gemeinsame Sorge beantragt wurde.
Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteiles erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ist vorzulegen. Wurde über die elterliche Sorge im Rahmen eines Urteils entschieden, ist die Rechtskraft des Urteils nachzuweisen.
Bei der Beantragung ist die Geburtsurkunde des Kindes mitzubringen. Jeder Kinderreisepass - unabhängig vom Alter des Kindes - ist mit einem Lichtbild auszustellen. Ist im Kleinkindalter ein Kinderreisepass mit Lichtbild ausgestellt worden und entspricht dieses Bild nach einigen Jahren nicht mehr dem tatsächlichen Aussehen, kann nachträglich ein aktuelles Lichtbild eingefügt werden.
Bei der Ausstellung von Ausweisdokumenten müssen Kinder zur Beantragung persönlich vorsprechen.
Ab 01. Januar 2021 wird die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen von sechs Jahren auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum verkürzt. Vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer kann der Kinderreisepass dann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit.
Bitte unbedingt beachten:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten dieser Welt als Reisedokument anerkannt wird. Vor Antritt einer Reise haben sich daher die Eltern zu vergewissern, ob der Staat, in den die Familie mit dem Kind einreisen möchte, den Kinderreisepass auch akzeptiert. Dies ist möglich über die Reisebüros, das Auswärtige Amt (auf der Internetseite http://www.auswaertiges-amt.de/ den Link "Länder- und Reiseinformationen" anklicken, den jeweiligen Ländernamen eingeben und anschließend den Link "Einreisebestimmungen" aufrufen) oder die jeweilige ausländische Botschaft bzw. das Konsulat.
Gebühren:
- Ausstellung: 13 €
- Verlängerung: 6 €