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Flyer verteilen

Bloße Meinungsäußerungen durch Verteilen von Schriften oder Handzetteln, durch Gespräche etc. ohne technische Hilfsmittel wie Infostände oder Plakatständer fallen im Allgemeinen unter den Gemeingebrauch.

Hier empfehlen wir eine Mitteilung an das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung.

Das Verteilen von Flyern, die dem Zweck von Werbung dienen, ist kostenpflichtig.
Grundsätzlich wird nur die Genehmigung für ortsansässige Firmen erteilt.

Kosten:

10 € pro Tag zuzügl. 15 € Bescheidgebühr