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Kunststoff bei der Grabgestaltung vermeiden

Urnenstelenanlage auf dem Neuen Friedhof

Urnenstelenanlage auf dem Neuen Friedhof

Teilanonymes Feld auf dem Neuen Friedhof

Teilanonymes Feld auf dem Neuen Friedhof

Frühlingszeit ist Pflanzzeit – das gilt auch und ganz besonders für die sechs Friedhöfe der Stadt Forchheim. Viele Menschen schätzen diese Orte, neben dem eigentlichen Zweck als Ort für Bestattungen, auch als grünen Erholungsraum und kulturelles Kleinod. Hier vollziehen sich Begegnungen zwischen Trauernden und Spaziergänger*innen, die sich an den wunderschönen Anlagen und Bepflanzungen des städtischen Friedhofsamtes wie auch an der Gestaltung der Privatgräber erfreuen und vielleicht ein wenig Trost finden können.

 Besonderes Augenmerk legen die städtischen Friedhofsgärtner*innen auf die sorgfältige, geschmackvolle und nachhaltige Gestaltung der Urnengrabanlagen (Urnenstelen, Urnenreihengräber und teilanonyme Grabfelder). Bei der teilanonymen Urnenbestattung wird die Urne in einer pflegefreien Grabanlage beigesetzt - auf einem Täfelchen können die Verstorbenendaten durch eine Steinmetzfirma eingraviert werden. Die Grabnutzungsberechtigten einer Urnenstele oder eines teilanonymen Grabes in einer der städtischen Urnengrabanlagen verzichten beim Kauf der Grabstelle bewusst auf die eigene Grabgestaltung zugunsten einer gemeinschaftlichen Anlagenpflege, die die qualifizierten städtischen Friedhofsgärtner*innen fachgerecht und sorgfältig übernehmen.

In Urnengrabanlagen auf Grabschmuck verzichten

Nicht gestattet ist nach der geltenden Friedhofssatzung in Forchheim eine private Gestaltung der Flächen in den Urnengrabanlagen (Urnenstelen, Urnenreihengräber und teilanonyme Grabfelder). Die aktuelle Satzung untersagt unter § 25 Abs. 3 ausdrücklich die Verwendung von Kunststoffen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, weiterhin ist unter Abs. 5 das Anbringen von eigenem Grabschmuck oder Ähnlichem in den Urnengrabanlagen nicht möglich.

Leider musste die Friedhofsverwaltung in letzter Zeit feststellen, dass die nicht satzungskonforme Grabgestaltung in den Urnengrabanlagen (Urnenstelen, Urnenreihengräber und teilanonyme Grabfelder) überhandgenommen hat. Grabnutzungsberechtigte werden deshalb gebeten, auf kunststoffartige Grabbeigaben zu verzichten und regelmäßig dafür zu sorgen, dass ausgebrannte Grablichter entfernt werden. Besonders bei der Pflege und Anlage der Urnengrabanlagen seitens der Stadt Forchheim sind solche Grabbeigaben regelmäßig störend und werden spätestens bei einer Neuanpflanzung dann auch entfernt.

Des Weiteren ist es nicht gewünscht, dass eigene Blumenkübel vor den Urnenstelen aufgestellt werden. Dies behindert einen barrierefreien Durchgang sowohl im Betriebsablauf der gärtnerischen Arbeiten des Friedhofsamtes als auch für gehbehinderte Menschen.

Etwaiger Grabschmuck, Blumenkübel oder dergleichen sollten auch im Sinne der Gleichberechtigung entfernt und zukünftig nicht mehr aufgestellt werden. Bei aktuell beigesetzten Sterbefällen hat das städtische Friedhofsamt natürlich Verständnis für die zeitweise Anbringung von Blumenschmuck oder Grabkerzen. Jedoch sollten Blumenschmuck und Kerzen, spätestens, wenn sie nicht mehr ansehnlich sind, entfernt werden.

Weitere Informationen hier