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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Forchheim, Gebiet Forchheim-Burk, „Am Seetalweg“ Kindertageseinrichtung

I. Bekanntmachung

 

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Stadt Forchheim, Gebiet Forchheim-Burk, „Am Seetalweg“ Kindertageseinrichtung

 

Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2022 beschlossen, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan für den oben genannten Bereich zu ändern.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit der Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt gemacht. Die Neuaufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 7/1-1.3 erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von circa 0,8 ha umfasst in der Gemarkung Burk die Flurstücke 190, 190/1, 190/2, 192, 3533/6, 3533/7 und sind in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen. Hierauf wird durch Bekanntmachung hingewiesen.

Forchheim, 11.07.2022

STADT FORCHHEIM


gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister

 

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