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Bürgerhaushalt: „Wünsch Dir was!“

Für den Forchheimer Bürgerhaushalt hat der Stadtrat der Stadt Forchheim ein Budget in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Alle Bürger*innen, Vereine und Interessensgruppen der Stadt haben damit die Möglichkeit, direkt über ein gesondertes Bürgerbudget im Rahmen des städtischen Haushaltes zu entscheiden: Alle sind aufgerufen, sich mit Vorschlägen direkt aktiv in die Stadtgestaltung einzubringen!

Welche Voraussetzungen müssen meine Vorschläge erfüllen?

Die Stadtverwaltung sucht Ideen, die Forchheim noch schöner und lebenswerter machen. Wer im Stadtgebiet zu Hause ist, kann Anregungen und Wünsche einreichen. Möglich sind Vorschläge für Anschaffungen, nötige Arbeiten etc., Ideen zu Einsparungsmöglichkeiten sowie Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Forchheim. Dabei sollen alle Vorschläge, insbesondere solche, die Ausgaben verursachen, einen Gemeinwohlbezug aufweisen.

Jeder eingegangene Vorschlag wird nach dem Eingang hinsichtlich seiner Umsetzbarkeit geprüft und anschließend, sollte dem nichts entgegenstehen, umgesetzt.

Wie kann ich meine Vorschläge einreichen?

Unter dem Stichwort Bürgerhaushalt sind alle Informationen zum Forchheimer Bürgerhaushalt zusammengestellt. Für ganz Eilige gibt es hier ein reines Onlineformular, welches nach Abschluss der geforderten Einträge direkt an die Stadtverwaltung gesendet werden kann. Hier lassen sich auch noch Dateien anfügen.

Hier ist auch ein Vorschlagsformular (PDF-Datei) zum Herunterladen eingestellt, das bequem in Ruhe ausgefüllt werden kann. Ausgefüllt und eingescannt geht es entweder per E-Mail an buergerhaushalt@forchheim.de oder postalisch an die Stadt Forchheim, Schulstraße 3, 91301 Forchheim.

Generell sollte für alle Vorschläge das Formular verwendet werden (da alle Angaben benötigt werden) - gerne ergänzt um weitere Dokumente. Bei Einreichung per E-Mail braucht das Formular nicht zwingend unterschrieben zu sein.

Wie erfahre ich die Ergebnisse?

Einmal im Jahr soll über den Bürgerhaushalt berichtet werden: Die Ergebnisse werden im Nachgang sowohl auf der städtischen Website als auch im Amtsblatt veröffentlicht.