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Bekanntmachung der Aufhebungssatzung über das Sanierungsgebiet I "nördlich Paradeplatz"

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung der Aufhebungssatzung gemäß § 162 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) über das Sanierungsgebiet I „nördlich Paradeplatz“

Die Große Kreisstadt Forchheim erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der zuletzt geänderten Fassung und des § 162 Abs. 1 und 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt geänderten Fassung, beschloss der Stadtrat der Stadt Forchheim in seiner Sitzung vom 14.12.2021 folgende Satzung:

§ 1 Begrenzung des aufzuhebenden Sanierungsgebietes

Das aufzuhebende Sanierungsgebiet ergibt sich aus dem Plan des Stadtplanungsamtes vom 14.12.2021, der Teil dieser Satzung ist. Es besteht aus den folgenden Grundstücken der Gemarkung Forchheim:

245; 245/1; 246; 246/2; 246/3; 246/4; 247; 248; 249; 249/1; 250; 250/2; 251; 251/2; 252; 254; 255; 255/1; 255/2; 256; 257; 258; 258/1; 259; 260; 261; 261/2; 261/3; 261/4; 261/5; 261/6; 261/11; 262; 262/2; 263; 264; 264/2; 265; 266; 267; 268; 269; 269/1; 270; 271; 272; 274; 274/2; 274/3; 275; 276; 282; 283; 284; 284/1; 285; 288; 289; 290; 292; 293; 294; 295; 296; 297; 298; 299; 300; 301; 302; 608/30; 608/35.

Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes I „nördlich Paradeplatz“ wird hiermit aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Forchheim in Kraft. Mit Inkrafttreten der Satzung wird die vom Stadtrat am 27.06.1985 beschlossene Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets I „nördlich Paradeplatz“, bekannt gemacht 28.06.1985, gegenstandslos.

Hinweis:

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3

Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB unbeachtlich, wenn sich nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Forchheim geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Die Satzung wird während der allgemeinen Dienststunden im Referat 6 (Bauamt) der Großen Kreisstadt Forchheim, Birkenfelder Straße 4, für jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Satzung ist auch jederzeit online/digital auf der Homepage der Stadt Forchheim zur Einsicht bereitgestellt.

Forchheim 10.01.2022
STADT FORCHHEIM

gez.

Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister