Zum Inhalt springen

Pressemitteilung des Landratsamtes vom 23.04.20, 10:08: Maskenpflicht auf den Wertstoffhöfen und am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg

Ab Montag, 27.04.2020, gilt wie beim Einzelhandel und beim ÖPNV eine Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase auf den Wertstoffhöfen und am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg.

Bis dahin wird bereits dringend empfohlen, eine Behelfsmaske zu tragen. Die Maskenpflicht gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Anlieferer sowie für Beifahrer. Zudem ist auf die Mitnahme von nicht unbedingt notwendigen Begleitpersonen, insbesondere Kindern, zu verzichten. Die allgemeine Hygieneregeln (Husten- und Nies-Etikette, Mindestabstand von 1,5 Meter) sind dringend einzuhalten.

Das Entsorgungszentrum Deponie Gosberg hat zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet, außer samstags.

Folgende Wertstoffhöfe sind zu den üblichen Öffnungszeiten und Anlieferbedingungen für die Kreisbürger geöffnet: Eggolsheim, Gößweinstein, Heroldsbach, Igensdorf, Neunkirchen am Brand, Obertrubach, Poxdorf, Pretzfeld, Streitberg, Willersdorf.

Damit eine geregelte Wertstoffentsorgung gelingt, bittet der Landkreis folgendes zu beachten:

·        Bei der Anlieferung von Wertstoffen sind zusätzlich zur Maskenpflicht die allgemeinen und empfohlenen Hygiene- und Abstandsregeln zwingend einzuhalten.

·        Die Wertstoffe und Abfälle sind zügig zu entladen. Anschließend ist der Wertstoffhof bzw. das Entsorgungszentrum umgehend zu verlassen, damit andere anliefern können.

·        Den Anweisungen des Betriebspersonals ist Folge zu leisten. Es ist nur eine begrenzte Anzahl von Anlieferern auf den Wertstoffhöfen und dem Entsorgungszentrum zugelassen. Kinder dürfen nicht auf das Gelände des Entsorgungszentrums und der Wertstoffhöfe.

·        Uneinsichtige Bürger, die dem Allgemeinwohl schaden, werden dem Gelände verwiesen.

·        Nur Fraktionen anliefern deren Entsorgung wichtig ist.

·        Grüngut kann auch über die Biotonne entsorgt werden, bzw. im eigenen Garten kompostiert werden. Es wird an die Pflicht zur Vorhaltung einer Biotonne gemäß Abfallwirtschaftssatzung erinnert.

·        Am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg ist nur eine Waage besetzt, somit sind Wartezeiten möglich. An der Waage gilt die Regelung: Im Wechsel ein Fahrzeug rein, ein Fahrzeug raus.

·        Die Öffnungszeiten können dem Abfallkalender oder der Internetseite des Landratsamtes entnommen werden.

Wir geben zu bedenken, dass während der Zeit der Coronakrise besondere Maßnahmen zu ergreifen sind und es hierdurch zu Einschränkungen kommt. Das Landratsamt arbeitet zusammen mit den zuständigen Firmen an der Aufrechterhaltung der Abfallwirtschaft und einer stetigen Verbesserung der aktuellen Situation.

Forchheim, 23.04.2020

Pressestelle des Landratsamtes Forchheim