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Zunehmende „Vermüllung“ des Stadtbereichs!

Die Stadt Forchheim schlägt aus gegebenem Anlass Alarm: Die öffentlichen Mülleimer quellen von Hausmüll über, Parkanlagen, Grünflächen und sonstige öffentliche Plätze werden seit Kurzem vermehrt durch privaten Hausmüll und durch wild abgelagertes Grüngut verunreinigt. Die Stadtverwaltung bittet alle Haushalte eindringlich darum, die üblichen Entsorgungswege zu nutzen. Laut Angaben des Landratsamtes Forchheim erfolgt Betrieb der Müllabfuhr zurzeit planmäßig.

„Wir haben zurzeit einen erheblichen Mehraufwand bei der Reinigung von öffentlichen Straßen und Plätzen festgestellt. Die Vermüllung des öffentlichen Raumes nimmt in letzter Zeit stark zu!“, stellt Walter Mirschberger, Leiter des Referats 5, das für die Stadtreinigung verantwortlich zeichnet, fest. „ Es scheint so“, ergänzt Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein, „dass in Zeiten der Corona-Pandemie, in der die Menschen vermehrt zu Hause leben und arbeiten, insgesamt die Menge an Hausmüll zugenommen hat. Wir vermuten, dass manche Menschen gewisse Entsorgungsprobleme haben, da einige Entsorgungswege, wie beispielsweise die Deponie Gosberg und die Wertstoffhöfe des Landkreises, zurzeit nicht genutzt werden können. Es kann aber nicht die Lösung sein, nun den privaten Müll im öffentlichen Raum zu entsorgen und Arbeitskraft und Kosten für die Müllbeseitigung der Allgemeinheit aufzulasten.“

Das Landratsamt Forchheim gibt auf seiner Homepage zur Abfallwirtschaft folgende Hinweise: „Da trotz Katastrophenfall und Ausgangsbeschränkung die Anlieferungen von nicht zwingend zu entsorgenden Abfällen und Wertstoffen überhandgenommen haben, muss das Entsorgungszentrum Deponie Gosberg ab Montag, 30.03.2020 für private Anlieferer geschlossen bleiben. Der Betrieb kann analog zu den Landkreisen in der Region nicht aufrechterhalten werden. Gewerbliche Anlieferungen sind weiterhin möglich. Der Betrieb der Müllabfuhr hat oberste Priorität und erfolgt zurzeit planmäßig. <…> Die Sperrmüllabfuhr erfolgt aktuell planmäßig. Bei illegalen Entsorgungen werden rechtliche Schritte gegen die Verursacher eingeleitet. <…> Aufgrund der aktuellen Situation (Katastrophenfall und Ausgangsbeschränkung) sind Abfallentsorgungen auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Dies betrifft vor allem Grüngut. Alternativen hierzu wären Zwischenlagerung oder Kompostierung auf dem eigenen Grundstück oder Entsorgung über die Biotonne. Es wird auf die Pflicht zur Vorhaltung einer Biotonne gemäß Abfallwirtschaftssatzung erinnert. Es wird dazu aufgerufen, so wenig Abfall wie möglich zu produzieren!“