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Schutzmaßnahmen in Wahllokalen

In der Diskussion um die Auswirkungen der Verbreitung des „SARS-CoV-2 (Coronavirus)“ auf die Durchführung der Kommunalwahl macht das Wahlamt der Stadt Forchheim darauf aufmerksam, dass bei der Kommunalwahl am 15. März 2020 in der Stadt Forchheim selbstverständlich jede*r Wähler*in ihren*seinen eigenen Stift mitbringen und damit die Stimmzettel ankreuzen kann.

Dies sollte kein Bleistift sein und auch kein dicker Filzstift, da trotz Faltung des Stimmzettels die Markierungen noch durchschimmern könnten. Im Übrigen verweist die Stadtverwaltung Forchheim auf die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) „zur Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen in Wahllokalen; IMS vom 04.03.2020“ (siehe Anlage).

Hier ist in einer Antwort an die Gesundheitsämter Folgendes vermerkt: „Aus Sicht des LGL ist eine Desinfektion von Wahllokalen nicht sinnvoll. Wähler und Wahlhelfer sind in vielen Situationen des täglichen Lebens im Kontakt mit Gegenständen, die andere angefasst haben. Eine punktuelle Desinfektion kann keinen erhöhten Schutz bieten.“

Das Wahlamt der Stadt Forchheim hat bei den Wahleinweisungen die Verantwortlichen in den Wahllokalen für das Thema sensibilisiert und entsprechende organisatorische Maßnahmen, wie z.B. die Gestaltung der Wahlräume mit Abständen zwischen den Tischen, Belüftung etc. angeordnet.

Wer trotzdem Bedenken hat, zum Wählen ein Wahllokal aufzusuchen, kann bis einschließlich Freitag 13.03.20, 15:00 Uhr im Wahlamt noch die Briefwahl beantragen. Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erteilung eines Wahlscheines für die Briefabstimmung am Wahlwochenende nach Freitag, 15:00 Uhr (bis spätestens Sonntag um 15:00 Uhr) noch möglich ist

  • wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann (in diesem Fall ist eine Vollmacht zur Abholung der Briefabstimmungsunterlagen erforderlich) oder
  • wenn der*die Wahlberechtigte nachweist, dass er*sie ohne Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Das Wahlamt der Stadt Forchheim in der Sattlertorstraße 5 in Forchheim (= Einwohnermeldeamt) ist am Wahlwochenende selbst wie folgt besetzt: Freitag, 13.03.2020: bis 15:00 Uhr; Samstag, 14.03.2020: von 10:30 bis 12:00 Uhr (anschließend besteht ein Bereitschaftsdienst des Wahlamtes – ein Sachbearbeiter ist bis 15:00 Uhr erreichbar unter der Telefonnummer 09191 714 456); Sonntag, 15.03.2020: 07:15 Uhr bis zum Abschluss der Auszählungsarbeiten (Ausgabe von Briefwahlunterlagen nur bis 15:00 Uhr!).

Ab diesem Zeitpunkt sind die Wahlergebnisse auch auf der städtischen Homepage unter www.forchheim.de oder über die „VoteManager“-App abrufbar.