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Kommunalwahl am 15. März 2020: Rücksendung der (roten) Wahlbriefe an das Wahlamt

Das Wahlamt der Stadt Forchheim bittet alle Briefwähler darauf zu achten, dass die an das Wahlamt zurückzusendenden (roten) Wahlbriefe für die Kommunalwahl rechtzeitig zur Post gegeben werden (die Wahlbriefe brauchen bei einer Versendung innerhalb Deutschlands nicht frankiert zu werden). Wahlbriefe, die am Wahltage nach 18.00 Uhr beim Wahlamt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Briefwähler sollen deshalb den Wahlbrief allerspätestens am zweiten Werktag vor der Wahl abschicken. Dies ist bei der Kommunalwahl Freitag, der 13. März 2020. Bei Einwurf eines Wahlbriefes in einen Briefkasten am Freitag vor der Wahl aber bitte unbedingt darauf achten, dass dieser an diesem Tage auch noch geleert wird.
Wird der Wahlbrief nach der letzten Leerung am Freitag in einen Briefkasten eingeworfen, erreicht dieser die Wahlbehörde erst am Montag und kann dann auch nicht mehr berücksichtigt und gewertet werden.
Selbstverständlich können Wahlbriefe der Stadt Forchheim bis zum Wahlsonntag um 18:00 Uhr auch persönlich im Wahlamt (= Einwohnermeldeamt) abgegeben werden oder in den städt. Briefkasten vor dem Einwohnermeldeamt eingeworfen werden.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten, damit gewährleistet ist, dass auch alle abgegebenen Stimmen bei der Wahl gewertet werden können.