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Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (Neuaufstellung) Nr. 11/14 "Bertelsweiher"

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/14 (Neuaufstellung), Gebiet Forchheim-Kersbach, Bereich südlich GE Sandäcker, zwischen Bahnlinie und ST 2243, Gewerbegebiet „Bertelsweiher“

 

Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat am 28.11.2019 beschlossen, den Bebauungsplan
Nr. 11/14 (Neuaufstellung) für den oben genannten Bereich aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB wurde im amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 1/2 am 17.01.2020 öffentlich bekannt gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich mit einer Größe von circa 4,9 ha umfasst voll- oder teilflächig (TF) folgende Grundstücke der Gemarkung Kersbach: Fl.-Nrn. 521/3 (TF), 1328 (TF), 1329, 1330, 1332, 1333, 1375/2 und 1383 (TF).
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem nachstehend abgedruckten Lageplan dargestellt.

Ziel der Planung ist die Festsetzung eines klassischen, qualitativ hochwertigen Gewerbegebietes zur Stärkung und Sicherung der allgemein zulässigen Nutzungen (nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe, Dienstleistungsbetriebe, Geschäfts-/Bürogebäude sowie Handwerksbetriebe).

In der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 21.01.2020 wurde der Vorentwurf des Bebauungs-und Grünordnungsplans vorgestellt, gebilligt und der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes 11/14 (Neuaufstellung), Gebiet Forchheim-Kersbach, Bereich südlich GE Sandäcker, zwischen Bahnlinie und ST 2243, Gewerbegebiet „Bertelsweiher“ erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB mit der Durchführung des Flächennutzungs- und Landschaftsplan Änderungsverfahrens.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 11/14 liegt mit der Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung


in der Zeit vom 17.02.2020 bis 16.03.2020



während der, allgemein bekannten, Dienststunden bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 1. Stock, im Vorraum der Stadtplanung (Aushang) öffentlich aus. Mündliche Auskünfte hierzu werden bei Bedarf in der Stadtplanung (Frau Stirnweiß, Zimmer-Nr. 117) erteilt.
Als zusätzlicher Bürgerservice wird der Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/14 -Vorentwurf- während des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich auch online zur Einsicht bereitgestellt. Über die Homepage der Stadt Forchheim können die Unterlagen unter www.forchheim.de/bauen-und-wohnen-planen/entwicklung-planung/bauleitplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen/ eingesehen werden.
Jedermann hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung vor Ort im Stadtbauamt; es können Anregungen schriftlich vorgebracht oder während der Dienststunden zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden.
Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden.


Hinweis zum Datenschutz: Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Abwägung der Einwendungen nach § 3 Abs.1 BauGB, zu dem Vorhaben Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 11/14 (Neuaufstellung), Gebiet Forchheim-Kersbach, Bereich südlich GE Sandäcker, zwischen Bahnlinie und ST 2243, Gewerbegebiet „Bertelsweiher“, durch die Stadtverwaltung Forchheim erhoben und verarbeitet.

Forchheim 31.01.2020
STADT FORCHHEIM

gez.
Dr. Uwe Kirschstein
Oberbürgermeister

 

Geltungsbereich