Zum Inhalt springen

Historisches Rathaus Forchheim: Baugenehmigung

Für die Generalsanierung des historischen Rathauses Forchheim wurde nun offiziell vom Stadtbauamt die Baugenehmigung an Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein übergeben. Dies ist der Startschuss für die umfangreiche Sanierung dieses Einzeldenkmals mit nationaler Bedeutung! Als neues Architekturbüro hat die Stadt Forchheim das Regensburger Architekturbüro fabi architekten bda PartGmbB, vertreten durch Herrn Stephan Fabi und Herrn Peter Krackler, gewonnen.

Übergabe der Baugenehmigung. Foto: Britta Kurth, Stadt Forchheim

Für die Generalsanierung des Historischen Rathauses Forchheim wurde nun offiziell vom Stadtbauamt (Projektleiterin Claudia Stumpf mit dem Leiter des Bauordnungsamtes Stefan Schelter, 2.v.li.) die Baugenehmigung an Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein (links) auf dem Rathausplatz Forchheim übergeben. Dies ist der Startschuss für die umfangreiche Sanierung dieses Einzeldenkmals mit nationaler Bedeutung! Als neues Architekturbüro hat die Stadt Forchheim das Regensburger Architekturbüro fabi architekten bda PartGmbB, vertreten durch Herrn Stephan Fabi und Herrn Peter Krackler, gewonnen. Foto: Britta Kurth, Stadt Forchheim

Bereits in den vergangenen Jahren wurde auf die nun übergebene Baugenehmigung hingearbeitet - fachspezifische Voruntersuchungen dienten als Grundlage der endgültigen Planung. U. a. waren an diesen Voruntersuchungen Bauforscher, Statiker, Architekten, Archäologen und Restauratoren sowie das Landesamt für Denkmalpflege und natürlich städtische Mitarbeiter beteiligt. Neue und erstaunliche Erkenntnisse kamen hierbei ans Tageslicht, die schon in diversen Veranstaltungen der Bürgerschaft präsentiert wurden.

Gründe für die Generalsanierung

Dass eine Generalsanierung notwendig wurde, ist bei einem solch bedeutenden und alten Gebäude nicht ungewöhnlich: Der heterogene Gebäudekomplex des Rathauses, der aus mehreren Gebäudeteilen besteht, wurde im 15. und 16. Jahrhundert errichtet. Schon von Beginn an diente das Bauwerk als eine Art Rathaus und wurde im Laufe der Jahrhunderte aufgrund wechselnder Anforderungen immer wieder baulich angepasst.

Diese Eingriffe führten dazu, dass die Gesamtstatik des Gebäudes stark in Mitleidenschaft gezogen wurde und die einzelnen Gebäudeteile abzukippen drohten. Diese bereits entstandenen Schäden können nur mittels einer umfangreichen Gesamtsanierung auf Dauer behoben und das denkmalgeschützte Gebäude somit erhalten werden.

Das Nutzungskonzept „Haus der Begegnung“ ist förderfähig!

Da sich herausstellte, dass die Kosten einer Generalsanierung alleine für die Stadt nicht tragbar und ein Verwaltungsgebäude nicht förderfähig ist, musste parallel zu den Voruntersuchungen durch die Stadt Forchheim ein Konzept mit einer öffentlichen Hauptnutzung festgelegt werden: Aus dem ursprünglich reinen Verwaltungsgebäude wird nun ein Gebäude zur öffentlichen Nutzung mit Repräsentationsräumen des Oberbürgermeisters, Standesamt und Tourist-Information. Diese Nutzung als sog. „Haus der Begegnung“ ist förderfähig, so dass die Gesamtmaßnahme von den folgenden Fördergebern unterstützt werden kann: die Kulturstaatsministerin, Fr. Prof. Monika Grütters, das Landesamt für Denkmalpflege, das Bay. Ministerium für Wissenschaft und Kunst, die Regierung von Oberfranken, die Landesstiftung und die Oberfrankenstiftung. Zuletzt gab es am 21. Oktober 2019 ein sehr wohlwollendes Abstimmungsgespräch aller Fördergeber, hierbei wurde teils eine Festbetragsförderung und teils eine Anteilsfinanzierung fest zugesichert, die rund 86 % der voraussichtlichen Baukosten von 20,3 Millionen Euro abdeckt.

Die Baugenehmigung

Unter anderem die Änderung der Nutzung von einem Verwaltungsgebäude zu einem „Haus der Begegnung“ mit öffentlicher Nutzung machte es notwendig für die Generalsanierung eine Baugenehmigung zu fordern. So wurden nach Abschluss der Planungen im Stadtbauamt Forchheim die Baugenehmigung und die denkmalrechtliche Erlaubnis beantragt. Die eingereichten Bauunterlagen wurden von den zuständigen Mitarbeitern des Bauordnungsamtes und der Unteren Denkmalschutzbehörde bauordnungs- und stadtplanungsrechtlich sowie hinsichtlich des Brandschutzes und des Denkmalrechtes geprüft. Schlussendlich konnten nach umfangreicher Prüfung die Baugenehmigung und die denkmalrechtlicher Erlaubnis erteilt werden.

Neuausschreibung nach EU-Recht

Aus vergaberechtlichen Gründen basierend auf dem neuen EU-Recht mussten die neun beteiligten Fachplanergewerke ab Leistungsphase 5 nach HOAI (Ausführungsplanung) neu ausgeschrieben und vergeben werden. Hierbei konnte das vorherige Team der Fachplaner, außer dem Architekturbüro und dem Bauphysiker, gehalten werden. Neues zuständiges Architekturbüro ist das Regensburger Architekturbüro fabi architekten bda PartGmbB, vertreten durch Herrn Stephan Fabi und Herrn Peter Krackler. Dieses hat bereits in Regensburg umfangreiche Erfahrungen an historischen Objekten wie dem Salzstadel (Sanierung vom Salzstadel zum Depot des Museums der Bayerischen Geschichte) gesammelt und übernimmt ab sofort federführend die weitere Planung und Bauleitung der Generalsanierung des historischen Rathauses.