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Wiederholung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung Philosophenviertel

Bekanntmachung: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 1/4-10 (Neuaufstellung), Forchheim-Süd, Bereich des Jahn- und ATSV-Sportgeländes nördlich der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße „Philosophenviertel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; hier: Wiederholung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB

 

Aufgrund eines technischen Fehlers wurden nicht alle verfügbaren Daten zum Schallimmissionsgutachten auf der Homepage der Stadt Forchheim für die gesamte Dauer der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 06.05.2019 - 07.06.2019 zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund erfolgt eine Wiederholung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Stadtrat hat am 26.03.2015 die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1/4-10 Forchheim Süd, Bereich des Jahn- und ATSV-Sportgeländes nördlich der Friedrich-Ludwig-Jahnstraße „Philosophenviertel“ (nachfolgend kurz VBPlan 1/4-10) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 beschlossen. Zuvor hat die DIGNUS IMMOBILIEN GmbH mit Schreiben vom 12.03.2015 bei der Stadt Forchheim beantragt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Zukunftsraum Jahn Forchheim“ aufzustellen, um einen verdichteten Geschosswohnungsbau im Zentrum der Stadt Forchheim zu realisieren.

Der Rat der Stadt Forchheim hat in seiner Sitzung am 21.03.2018 den Vorentwurf des VBPlan 1/4-10 gebilligt und den Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB ist in der Zeit vom 16.04.2018 bis zum 18.05.2018 erfolgt. Die Träger öffentlicher Belange, einschließlich der Nachbargemeinden, wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 11.04.2018 hierüber benachrichtigt und um die Abgabe einer Stellungnahme, bis zum 18.05.2018 gebeten.

In seiner Sitzung vom 29.11.2018 hat der Rat der Stadt Forchheim den Entwurf des VBPlan 1/4-10 gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des VBPlan Nr. 1/4-10 lag in der Zeit vom 03.01.2019 bis 14.02.2019 öffentlich im Stadtbauamt Forchheim aus und war auf der Homepage der Stadt einsehbar. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 21.12.2018 beteiligt und um die Abgabe einer Stellungnahe bis zum 14.02.2019 gebeten.

In seiner Sitzung am 02.04.2019 hat der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Forchheim den Entwurf II des VBPlan Nr. 1/4-10 gebilligt und gem. § 4a Abs. 3 BauGB die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentliche Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen, da die Festsetzungen des VBPlan Nr. 1/4-10 und die Begründung aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen insbesondere in Bezug auf die schallschutzbezogenen Festsetzungen überarbeitet wurden. Der Entwurf II des VBPlan Nr. 1/4-10 lag erneut in der Zeit vom 06.05.2019 bis 07.06.2019 öffentlich im Stadtbauamt Forchheim aus und war auf der Homepage der Stadt einsehbar.

LAGE

Der räumliche Geltungsbereich des VBPlan 1/4-10 liegt in der bebauten Ortslage südöstlich der Altstadt von Forchheim.

Im Norden wird das Plangebiet durch den Graben des Gründelbach begrenzt. Im Westen und Süden bildet die Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße die Grenze. In östlicher Richtung erstreckt sich das Gebiet bis hin zur Theodor-Heuss-Allee (B 470), wobei schon die Böschungskante der B 470 nicht mehr Bestandteil des räumlichen Geltungsbereichs des Plangebiets ist.

Vom VBPlan 1/4-10 werden die Flurstücke 2636/11, 2636/14 und 2636/15 erfasst, die dem Umgriff des Vorhaben- und Erschließungsplans entsprechen. Neben diesen Flurstücken sind in den Geltungsbereich gem. § 12 Abs. 4 BauGB Grundstücksflächen bzw. Teile davon einbezogen, die im Eigentum der Stadt Forchheim stehen. Konkret handelt sich hierbei um Teilflächen der bereits genannten Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße mit folgenden Flurstücknummern: 2636 und 2636/20. Zusammengenommen umfasst der räumliche Geltungsbereich eine Fläche von rund 3,44 ha.

PLANUNGSZIELE

Unter Berücksichtigung der in § 1 Abs. 5 BauGB verankerten Oberziele der Bauleitplanung werden mit der Aufstellung des VBPlan 1/4-10 insbesondere folgende städtebaulichen und umweltbezogenen Zielsetzungen verfolgt:

-    Bereitstellung von Flächen für eine Wohnnutzung, um der hohen Nachfrage an Wohnraum der unterschiedlichsten Wohnformen in der Stadt Forchheim Rechnung tragen zu können,

-    Mobilisierung von innerstädtischen Flächen zur Vermeidung der Inanspruchnahme von noch naturnahen Flächen des Außenbereichs,

-    Ausschluss von Nutzungskonflikten zwischen den bestehenden gewerblichen Nutzungen im Umfeld des Plangebietes und der projektierten Wohnnutzung und damit verbunden

-    Gewährleistung von gesunden Wohnverhältnissen.

 

ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG

Der Entwurf II des VBPlan Nr. 1/4-10 liegt mit den erforderlichen Unterlagen (Planzeichnung einschließlich textlichen Festsetzungen, Begründung mit Anlagen sowie umweltbezogenen Stellungnahmen)

in der Zeit vom 01.07.2019 bis 15.07.2019

während der allgemein bekannten Dienststunden bei der Stadt Forchheim, Stadtbauamt Forchheim, Birkenfelderstraße 4, 1. Stock, im Vorraum der Stadtplanung (Aushang) öffentlich aus. Mündliche Auskünfte hierzu werden bei Bedarf in der Stadtplanung (Frau Malik, Zimmer-Nr. 116) erteilt.

Der Entwurf II des VBPlan Nr. 1/4-10 ist während des Zeitraums der Öffentlichkeitsbeteiligung auch online zur Einsicht bereitgestellt. Über die Homepage der Stadt Forchheim können die Unterlagen unter https://www.forchheim.de/bauen-und-wohnen-planen/entwicklung-planung/bauleitplanung/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligungen/ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung vor Ort im Stadtbauamt; es können Anregungen schriftlich (auch per E-Mail) vorgebracht oder während der Dienststunden zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden.

Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den VBPlan Nr. 1/4-10 unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Forchheim deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des VBPlan Nr. 1/4-10 nicht von Bedeutung ist.

 

Umweltbezogene Informationen

Zum VBPlan Nr. 1/4-10 sind umweltbezogene Informationen, insbesondere in Form von Gutachten, Fachbeiträgen und Stellungnahmen, zu folgenden Schutzgütern verfügbar:

Umweltbezogene Informationen

 

Geltungsbereich

 

Forchheim, 12.06.2019

STADT FORCHHEIM

gez.

Dr. Uwe Kirschstein

Oberbürgermeister