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Sonderprogramm „Höfebonus“

Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau: Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an. Die Stadt Forchheim hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte. Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

 

Markterkundung - Bekanntmachung

Markterkundung für einen Breitbandausbau

Die Stadt Forchheim führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

Die Anfrage der Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

 

Markterkundung - Ergebnis

Ergebnis der Markterkundung Frist 05.06.2019 bis 08.07.2019

Die Stadt Forchheim hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie - BbR durchgeführt.

Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

 

Auswahlverfahren - Bekanntmachung

Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes

Die Stadt Forchheim führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in einem von der Stadt definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzten in Bayern (BbR) durch.

Die Unterlagen der Bekanntmachung werden über nachfolgenden Link bereitgestellt:

 

Auswahlverfahren - Ergebnis

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung

Vorgesehene Auswahlentschiedung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Stadt Forchheim im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kummulationsgebieten in Bayern (BbR)

Die Stadt Forchheim gibt in nachfolgendem zum Download bereitgestelltem Dokument die getroffene Auswahlentscheidung bekannt und beabsichtigt mit dem ausgewählten Netzbetreiber einen Kooperationsvertrag abzuschließen.

Die Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.

 

Kooperationsvertrag

Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Der Kooperationsvertrag zum Breitbandausbau der Stadt Forchheim entspricht den relevanten Vertragsgrundlagen dem abgestimmten Mustervertrag bzw. wurde zur Stellungnahme der Bundesnetzagentur vorgelegt (vgl. Nr. 5.8 BbR).

Mit beil. Schreiben bestätigt die Kommune die Freigabe des Kooperationsvertrages im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).