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Der Sterbefall ist spätestens an dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Ist dies ein Samstag, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag erfolgen.

  1. Bei Eintritt des Todes im Klinikum Forchheim oder in einem der Forchheimer Altenheime erfolgt die Sterbefallanzeige durch die jeweilige Verwaltung.
  2. Bei allen anderen Sterbefällen wird dieser durch den Bestatter oder durch Angehörige persönlich angezeigt.

Für die Beurkundung bitten wir folgende Dokumente vorzulegen:

  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Geburtseintrages des/der ledigen Verstorbenen
  • Heiratsurkunde (bei Eheschließungen in den alten Bundesländern nach dem 31.12.1957 bzw. in den neuen Bundesländern ab 01.10.1990: Abschrift des als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuches)
  • evtl. zusätzlich die Sterbeurkunde des bereits früher verstorbenen Ehegatten bzw. das Scheidungsurteil, wenn der/die Verstorbene geschieden war.
  • Reisepass oder Personalausweis des Anzeigenden

Falls die Bestattung in Forchheim erfolgen soll, wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung.