Rathaus und Politik
Bereits die Verfassung garantiert den Städten und Gemeinden das Recht, die Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.
Um dieses Selbstverwaltungsrecht ordnungsgemäß ausfüllen zu können, wählen die Bürger aus den Wahlvorschlägen der
Parteien alle sechs Jahre die Mitglieder des
Stadtrates und bestimmen den
Oberbürgermeister als Chef der Stadtverwaltung.
Oberbürgermeister und
Stadtrat sind beides unabhängige Hauptverwaltungsorgane der Stadt, deren Zuständigkeiten in der Gemeindeordnung bzw. in der Geschäftsordnung der Stadt klar abgegrenzt sind. Die Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Stadtrates fallen, müssen in
öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Sitzungen beraten und beschlossen werden.