

Wer gefährliche Tiere einer wild lebenden Art halten will, braucht die Erlaubnis der Gemeinde.
Die Palette dieser Tiere ist sehr weit gespannt; es kann sich um Raubkatzen, Schlangen, Spinnen, Skorpione u. a. handeln. Die Erteilung einer Erlaubnis ist abhängig vom Einzelfall; das Ordnungsamt muss unter Beteiligung der Fachbehörden (z. B. Veterinäramt, Naturschutzbehörde) eine Begutachtung vornehmen.
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind
Die Haltung eines gefährlichen Tieres ohne Erlaubnis wird mit Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet.
Hinweis:
Auch wenn Sie wissen (oder zu wissen glauben!), dass Ihr Tier nicht gefährlich ist, sollten Sie vorher mit dem Ordnungsamt oder dem Veterinäramt beim Landratsamt Forchheim sprechen.
Auch für nicht gefährliche Tiere bestehen i.d.R. artenschutzrechtliche Auflagen.
Antrag:
Anträge erhalten Sie im Ordnungsamt
Kosten:
Abhängig vom Einzelfall bis 400 €.
Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Ordnungsamtes.
Anhang | Größe |
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Beispielliste gefährlicher Tiere.pdf | 156.53 KB |