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Vorbereitende Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch im künftigen Sanierungsgebiet

Der Stadtrat der Stadt Forchheim hat in seiner Sitzung vom 15.12.2020 für den Bereich entlang der Hauptstraße (Fußgängerzone) einschließlich Rathaus, Martinschule und Kaiserpfalz die Durchführung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB beschlossen. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets ist im nachfolgend abge-druckten Übersichtsplan dargestellt. Für die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen wurden der Sanierungstreuhänder (GWS) und das Planungsbüro Projekt 4 beauftragt.

 

Zweck der vorbereitenden Untersuchungen

Im Rahmen dieser Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge, sowie die anzustrebenden Ziele der Planung und Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden. Dabei sollen auch die Träger öffentlicher Belange, soweit deren Interessen berührt sind, befragt werden.

 

Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen

Die Sanierung soll mit den Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen erörtert werden. Zu diesem Zweck laden wir alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Forchheim herzlich zur Bürgerbeteiligung am Donnerstag, 04.05.2023 um 18.00 Uhr in den Veranstaltungssaal der Sparkasse Forchheim, Klosterstraße 14 (Eingang TESTA ROSSA Caffèbar) in Forchheim ein, um sich über Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

 

Auskunftspflicht und Vorarbeiten

Auf die Auskunftspflicht und auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß § 138 BauGB, sowie auf die Regelung von Vorarbeiten auf Grundstücken gemäß § 209 BauGB wird hingewiesen.

 

Einsichtnahme Planunterlagen

Alle Planunterlagen sind in der Zeit vom

 

08.05.2023 - 09.06.2023

 

im Bauamt der Stadt Forchheim während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadt Forchheim (Stadtbauamt) Forchheim, Birkenfelderstraße 4, Erdgeschoss, im Foyer des Stadtbauamts) öffentlich aus. Über den Inhalt der Auslegung wird durch Herrn Dworschak oder Frau Lenkl von der GWS, Tel. 09191/172-633 fernmündlich Auskunft erteilt. Ergänzend besteht die Möglichkeit, nach vorher erfolgter telefonischer Terminvereinbarung unter o.g. Telefonnummer vor Ort persönlich Auskunft erteilt zu bekommen.

 

Jeder hat während der Anhörung Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung. Es können Anregungen schriftlich vorgebracht oder während der Dienststunden nach vorheriger Vereinbarung zur Niederschrift der Stadt Forchheim erklärt werden. Anregungen oder Bedenken, die auf schriftlichem oder elektronischem Wege übermittelt werden, können nur berücksichtigt werden, wenn die postalischen Adressdaten des Absenders zweifelsfrei angegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Forchheim den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

 

Hinweis

Der Beschluss über Vorbereitende Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes. Diese bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.