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Wasserrecht

Die Stadt Forchheim ist auch Untere Wasserrechtsbehörde. Zu diesem Aufgabenbereich gehören insbesondere auch alle wasserrechtlichen Genehmigungen für das Einleiten oder Versickern von Niederschlagswasser.

Denken Sie also bitte daran, wenn Sie auf Ihrem Grundstück größere Flächen befestigen (Versiegelung einer Fläche von mehr als 1.000 m²) und eine ordnungsgemäße Versickerung auf dem Restgrundstück nicht möglich ist oder Sie das gesammelte Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, dass Sie eine entsprechende wasserrechtliche Erlaubnis hierzu benötigen.

Eine wasserrechtliche Erlaubnis brauchen Sie auch, wenn Sie Ihre häuslichen Abwässer über eine Kleinkläranlage reinigen und in ein Gewässer (Grundwasser) einleiten wollen.