Sie haben die Möglichkeit, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen über Angaben zu Ihrer Person ohne Begründung zu widersprechen:
Der Widerspruch gilt grundsätzlich unbefristet, muss aber nach Wegzug und späterem Wiedereinzug erneuert werden. Bei Ehejubiläumsdaten kann das Widerspruchsrecht nur gemeinsam ausgeübt werden. Für die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist die Unterschrift beider Ehegatten erforderlich. Falls Sie eine Übermittlungssperre beantragen wollen, hält das Einwohnermeldeamt Formulare für eine entsprechende Erklärung bereit.
Die Erklärung kann auch per Online-Antrag abgegeben werden.
Gebühren:
Die Beantragung ist gebührenfrei.
Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Einwohnermeldeamts.