Sie befinden sich hier: Forchheim.de » Leben in Forchheim » Bürgerservice & Verwaltung » Verwaltungsgliederung » Hauptverwaltung » Ordnungsamt » Sachgebiet Straßenverkehrsamt und Feuerwehrwesen » Aufgaben » Ausnahmegenehmigungen

Metropolregion

Leben findet innen stadt

Metropolregion

Straßenverkehrsordnung - Ausnahmegenehmigungen

Die Verkehrsbehörden können in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erteilen.

Hierzu zählen generelle Ausnahmegenehmigungen für Personen wie:

  • Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
  • Kleinwüchsige
  • Handwerker
  • Soziale Dienste
  • Ärzte im Bereitschaftsdienst

Aber auch für Einzelfälle und -personen wie Ausnahmegenehmigungen von:

  • Halte- und Parkverboten
  • Fahrverboten
  • Gurt- und Helmpflicht
  • Sonntagsfahrverbot

 

Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Ordnungsamtes.