Die Verkehrsbehörden können in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erteilen.
Hierzu zählen generelle Ausnahmegenehmigungen für Personen wie:
Aber auch für Einzelfälle und -personen wie Ausnahmegenehmigungen von:
Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Ordnungsamtes.