Für jede Sperrung oder Teilsperrung von Verkehrsflächen (hierzu zählen neben Straßen auch Geh- und Radwege, Parkplätze usw.) muss eine verkehrsrechtliche Anordnung erteilt werden, in der unter anderem die Absicherung, Beschilderung und Verkehrsführung geregelt wird. Diese muss rechtzeitig vorher (in der Regel 5 Werktage) beantragt werden.
Vorsicht!
Bei der Verkehrssicherheit verstehen Behörden und Polizei keinen Spaß. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung oder gar eigenmächtiges Vorgehen werden nicht nur mit hohen Bußgeldern, sondern auch mit Punkten im Verkehrszentralregister geahndet. Zudem können Sofortmaßnahmen angeordnet und sogar ersatzweise vollzogen werden.
Die Kosten der verkehrsrechtlichen Anordnung richten sich nach Art, Dauer und Umfang.
Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Ordnungsamtes.