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Reisepass bzw. vorläufigen Reisepass beantragen

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen sind verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Person oder Behörde vorzulegen.

Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur durch eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt erfolgen. Bei Personen unter 18 Jahren ist der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses von der*dem künftigen Inhaber*in und von beiden Elternteilen -soweit sorgeberechtigt- zu stellen. Zur Antragstellung muss mindestens eine sorgeberechtigte Person anwesend sein und sich ausweisen können. Eine entsprechende Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elterteils muss von diesen unterschrieben und unter Vorlage des jeweiligen Personalausweises bzw. Reisepasses ebenfalls zur Antragstellung vorgelegt werden. Die Zustimmungserklärung befindet sich nebenstehend unter Formulare zum Ausdruck oder ist direkt beim Einwohnermeldeamt erhältlich.

Bei Kindern, deren Eltern weder miteinander verheiratet noch geschieden sind und bei denen die elterliche Sorge nur einem Elternteil zusteht, ist (alternativ zur Zustimmungserklärung des anderen Elternteiles) eine entsprechende Bescheinigung des zuständigen Jugendamtes vorzulegen, dass keine gemeinsame Sorge beantragt wurde.

Bei Kindern aus geschiedener Ehe ist die Zustimmung des Elternteiles erforderlich, dem die elterliche Sorge übertragen wurde. Der entsprechende Beschluss des Vormundschaftsgerichtes ist vorzulegen. Wurde über die elterliche Sorge im Rahmen eines Urteils entschieden, ist die Rechtskraft des Urteils nachzuweisen.

Bei der Antragstellung bringen Sie bitte zum Nachweis der Identität den bisherigen Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass und ein biometrisches Lichtbild mit. Außerdem ist eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde oder Familienstammbuch) mitzubringen.

Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Reisepasses ist nicht möglich; es muss immer eine Neuausstellung erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass -insbesondere für Vielreisende- die Möglichkeit besteht, einen Reisepass mit 48 Seiten zu beantragen (der normale Reisepass beinhaltet 32 Seiten). Außerdem ist es möglich, sowohl den normalen als auch den 48-Seiten-Pass als "Expresspass" zu bestellen; die Zustellung erfolgt dann an Werktagen innerhalb von 72 Stunden nach Antragseingang bei der Bundesdruckerei (vorausgesetzt der Antragseingang bei der Bundesdruckerei erfolgt bis 12.00 Uhr). An Feiertagen verschiebt sich die Auslieferung entsprechend.

Es erfolgt keine automatische Abholbenachrichtigung von der Passbehörde an Sie. Die Aushändigung Ihres neuen Reisepasses kann auch an einen Beauftragten erfolgen. Hierzu ist die Vorlage einer vom künftigen Ausweisinhaber unterschriebenen schriftlichen Vollmacht erforderlich. Ein entsprechendes Muster der Vollmacht finden Sie zum Ausdrucken im Anhang dieser Seite. Eine Übersendung des neuen Reisepasses an Sie auf dem Postwege ist nicht zulässig.

Vorläufiger Reisepass:

Sollte die Ausstellung eines Expresspasses nicht mehr möglich sein, weil die Reise innerhalb der nächsten 72 Stunden angetreten wird, kann bei entsprechender Glaubhaftmachung ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr, eine Verlängerung ist nicht möglich. Zur Beantragung sind ebenfalls der abgelaufene Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Lichtbild und eine Personenstandsurkunde mitzubringen.

Gebühren:

  • EU-Reisepass 32 Seiten ab 24 Jahre: 70 €
  • EU-Reisepass 32 Seiten unter 24 Jahre: 37,50 €
  • EU-Reisepass Express 32 Seiten ab 24 Jahre: 102 €
  • EU-Reisepass Express 32 Seiten unter 24 Jahre: 69,50 €
  • EU-Reisepass 48 Seiten ab 24 Jahre: 92 €
  • EU-Reisepass 48 Seiten unter 24 Jahre: 59,50 €
  • EU-Reisepass Express 48 Seiten ab 24 Jahre: 124 €
  • EU-Reisepass Express 48 Seiten unter 24 Jahre: 91,50 €
  • Vorläufiger Reisepass: 26 €