Im Handwerk oder im Sozialen Dienst Tätige können auf Antrag einen Ausweis erhalten, mit dem in Ausübung des Handwerks bzw. während der Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Personen bestimmte Parkerleichterungen im Stadtgebiet Forchheim in Anspruch genommen werden können.
Die Ausweise gelten ein Jahr; es können maximal drei Kennzeichen auf einem Ausweis eingetragen werden.
Pro Betrieb können auch mehrere Ausweise ausgestellt werden. Die Verlängerung muss jeweils neu beantragt werden.
Voraussetzungen für Handwerker:
Eintrag in der Handwerksrolle oder im Gewerberegister.
Voraussetzungen für Soziale Dienste:
Bescheinigung der sozialen Einrichtung, dass der Antragsteller im Sozialen Dienst zur Betreuung hilfs- und pflegebedürftiger Personen eingesetzt ist.
Erforderliche Unterlagen:
Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Handwerker und im Sozialen Dienst Tätige.
Gebühren:
Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Ordnungsamtes.