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Kinderreisepass

Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024!

Wir bitten um Beachtung, dass ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Bei Bedarf müssen künftig auch für Kinder unter 12 Jahren - je nach Reiseziel - Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden.

Wichtiger Hinweis zur Gültigkeit von Kinderreisepässen im Ausland

Es wird darauf hingewiesen, dass auch Kinderreisepässe, deren Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist, nicht von allen Staaten dieser Welt als Reisedokument anerkannt wird.

Vor Antritt einer Reise haben sich daher die Eltern zu vergewissern, ob der Staat, in den die Familie mit dem Kind einreisen möchte, den Kinderreisepass auch akzeptiert.

Dies ist möglich über:

  • die Reisebüros
  • das Auswärtige Amt
    Informationen gibt es dazu auf der Internetseite http://www.auswaertiges-amt.de/ unter dem Link "Länder- und Reiseinformationen". Hier können Sie den gewünschten Ländernamen eingeben und anschließend den Link "Einreisebestimmungen" aufrufen.
  • die jeweilige ausländische Botschaft bzw. das Konsulat.