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Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis

 

Seit Mai 2010 ist das Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern zum neuen elektronischen Personalausweis online. Sie können sich unter

http://www.personalausweisportal.de

umfassend über den neuen Ausweis informieren, der zum 01. November 2010 eingeführt wird. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.

 

Hinweis:

Die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises ab dem 01. November beträgt nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf 28,80 € (bisher 8,-- €) bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahre liegt die Gebühr bei 19,80 €. Kostenfrei soll die Ausstellung der ersten Personalausweises für Jugendliche von 16 bis 18 Jahren sein.

 

Diealten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger (natürlich kostenpflichtiger) „Umtausch“ des alten Personalausweises ist jederzeit möglich. Außerdem kann (z. B. aus Kostenersparnisgründen) bis zum 29. Oktober noch ein Personalausweis nach dem alten Verfahren beantragt werden, auch wenn die Gültigkeitsdauer des aktuellen Ausweises noch nicht abgelaufen ist.