Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keinen Helm oder Sicherheitsgurt tragen bzw. anlegen können, können auf Antrag von der Gurt- bzw. Helmpflicht befreit werden.
Voraussetzung:
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung müssen von einem Arzt bestätigt werden.
Gebühren:
Befristet für ein Jahr 30 €
Dauergenehmigung 50 €
Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Ordnungsamtes.