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Führungszeugnis beantragen

Benötigt werden:

  • Personalausweis oder Pass
  • der Verwendungszweck muss bei der Beantragung angegeben werden.
  • Zur Vorlage bei einer Behörde: die genaue Anschrift der Behörde, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird.
  • gegebenenfalls das Aktenzeichen

Informationen rund um das Führungszeugnis:

Das Führungszeugnis können Sie bei der Meldebehörde Ihrer gemeldeten Haupt- und auch der Nebenwohnung beantragen. Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird das Führungszeugnis ausgestellt und entsprechend der Beleg-Art entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.

Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, 53169 Bonn stellen.

Im Normalfall dauert es etwa 1 Woche, bis das Führungszeugnis ausgestellt ist.

Vorsprache:

Das Führungszeugnis kann nur persönlich beantragt werden.

Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigen ist nicht möglich.

Können Sie nicht persönlich vorsprechen, so ist ein schriftlicher Antrag mit amtlich oder öffentlich beglaubigter Unterschrift und einer Kopie des Ausweis oder Passes zu stellen.
Bürger*innen, die einen neuen elektronischen Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion oder eine eID-Karte sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät besitzen können den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses ab sofort auch unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal stellen. Dieses ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: http://www.bundesjustizamt.de/

Ebenso kann der Antrag über das Bürgerserviceportal der Stadt Forchheim erfolgen. Sie werden dort auf die Webseite des BfJ weitergeleitet.

Gebühren:

13 €