In folgenden Fällen sollten Sie sich in jedem Fall persönlich beim Standesamt erkundigen:
- einer der Verlobten ist noch keine 18 Jahre alt
- einer der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- einer der Verlobten ist im Ausland geschieden worden
Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Standesamts.