An Bewohner der vom Stadtrat festgelegten Straßenzüge der Innenstadt können sogenannte Bewohnerparkausweise ausgestellt werden. Diese berechtigen zum Parken auf den ausgewiesenen Bewohnerparkplätzen.
Die Ausweise sind jeweils für ein Jahr gültig. Pro Person wird nur ein Ausweis ausgestellt.
Auf einem Ausweis können auch mehrere Kennzeichen eingetragen werden.
Die Verlängerung muss jeweils neu beantragt werden.
Voraussetzungen:
Der Antragsteller hat seinen ersten Wohnsitz in einer der anspruchsberechtigten Zonen und verfügt über keinen eigenen Stellplatz oder Garage.
Erforderliche Unterlagen:
Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises
KFZ-Schein
Gebühren:
30 € pro Ausstellung
Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Ordnungsamtes.