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Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen

Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.

Per Antrag können Sie Auskunft über die Sie betreffenden Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.

Benötigt werden:

  • Personalausweis oder Pass
  • zur Vorlage bei einer Behörde: deren genaue Anschrift und der Verwendungszweck

 

Informationen rund um das Gewerbezentralregister:
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.

Ihr Antrag wird an das Bundesamt für Justiz in Bonn weitergeleitet. Hier wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt und entsprechend der Beleg-Art entweder an Sie oder an die benannte Behörde übersandt.

Die Stadt Forchheim kann nur Anträge von Personen bearbeiten, die mit Wohnsitz im Stadtgebiet gemeldet sind. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, 53169 Bonn stellen

Im Normalfall dauert es etwa zwei bis drei Wochen, bis der Auszug aus dem Gewerbezentralregister ausgestellt ist.

 

Vorsprache:
Der Gewerbezentralregisterauszug kann nur persönlich beantragt werden.

Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigen ist nicht möglich.

Können Sie nicht persönlich vorsprechen, so ist ein schriftlicher Antrag (mit eigenhändiger Unterschrift und einer Kopie des Ausweis oder Passes) zu stellen. Ebenso kann die Erteilung eines Gewerbezentralregisterauszuges per Online-Antrag erfolgen.

Gebühren: 13 €
Bei schriftlichem Antrag bitte einen Verrechnungsscheck in Höhe von 13 € beifügen.

 

Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Einwohnermeldeamts.