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Einzugsermächtigung

Beschreibung
Vorteile einer Einzugsermächtigung

Der Zahlungspflichtige braucht sich keine Überweisungen mehr vorzumerken und erspart sich den Weg zur Bank. Bei Urlaubsaufenthalten, plötzlicher Krankheit oder anderweitigen Abwesenheiten ist eine Einzugsermächtigung eine große Erleichterung.

Es werden Mahnungen und die damit verbundenen Mahngebühren und gegebenenfalls Säumniszuschläge vermieden. Der Zahlungspflichtige erspart sich somit unnötige Ausgaben.

Eine erteilte Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden. Es entstehen Ihnen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Einzugsermächtigungs-Ablauf
Die zur Zahlung anstehenden Forderungen werden von uns zum Fälligkeitstag von dem vom Zahlungspflichtigen angegebenen Girokonto abgebucht.

Gebührenänderungen werden von uns berücksichtigt und automatisch von uns in der aktuellen Höhe abgebucht. (Nach unseren Erfahrungen wird des öfteren vergessen, Daueraufträge, die der Bank erteilt wurden, entsprechend abzuändern.)
 
Formulare (s. Anhang)

AnhangGröße
Einzugsermächtigung.pdf17.15 KB